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Sehbehinderung: Die häufigste Behinderung in Luxemburg
Sehbehinderung ist die am häufigsten verbreitete Behinderung in Luxemburg. STATEC und das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtingen haben die ersten Daten über Behinderungen in Luxemburg präsentiert. Diese ergeben, dass 56.000 Personen, dh. 8,7% der Bevölkerung, mit einer Sehbeeinträchtigung leben. Somit ist diese Einschränkung die, von der am meisten Menschen in Luxemburg … ...mehr erfahren
Danke für Ihre Spende!
Die Société Musicale Wincrange hat unserer Generaldirektion einen großzügigen Scheck überreicht. Wir danken ihnen im Namen unserer Begünstigten für das Sammeln dieser Spende im Rahmen ihres Galakonzerts am 26. Dezember 2023.mehr erfahren
Königlicher Besuch bei der FLB!
Das Erbgroßherzogliche Paar zusammen mit Prinz François hat uns in Begleitung vom Merscher Bürgermeister Michel Malherbe und Familienminister Max Hahn besucht. Sowohl beim Personal, als auch bei den Bewohnern war die Freude über diesen Besuch ganz groß. Insgeheim war aber der kleine Prinz der große Star des Tages!mehr erfahren
Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.