Spenden

Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.

Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Bankverbindungen:

BCEE LULL LU10 0019 1000 6994 9000

oder

Scannen Sie ganz einfach diesen Payconiq QR-Code um eine Sofortüberweisung ze veranlassen:

Faites un Don à la Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung grace à Payconiq

Vermächtnisse

Sie können unserer Stiftung Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch vermachen (Bargeld, einen Vermögenswert, ein Grundstück, Wertpapiere, den Erlös aus einer Lebensversicherung …), um uns bei unseren Aufgaben zugunsten von sehbehinderten oder blinden Mitmenschen zu unterstützen.

In diesem Fall tritt der Erbfall erst nach dem Tod ein.

 

Zuwendungen

Eine Zuwendung zwischen Lebenden erfolgt durch eine notarielle Urkunde, die jederzeit aufgesetzt werden kann, und mit der der Vermächtnisgeber zu seinen Lebzeiten eine Geldsumme oder eine Immobilie zuwendet.