CIPA (Rezeption und Sekretariat)

Laden Sie einfach das Formular „Aufnahmeantrag CIPA Blannenheem“ von unserer Website herunter, füllen Sie es sorgfältig aus und senden Sie es per Post oder E-Mail (info@flb.lu) an die Stiftung.

Auf einfache telefonische Anforderung über unsere Rezeption können wir Ihnen auch ein Formular per Post zusenden.

Nein, der CIPA Blannenheem ist ein Senioren- und Pflegeheim sowohl für blinde und sehbehinderte Menschen wie auch für Menschen ohne Sehbehinderung. Unsere architektonischen Strukturen sind jedoch speziell auf Sehbehinderte abgestimmt.

Alle unsere Zimmer sind Einzelzimmer.
Neben den Zimmern verfügen wir aber auch über eine Reihe von schönen Appartements, die zwei Personen aufnehmen können um betreut zu werden.

Ja, wir stellen ein Ferienzimmer zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns um weitere Details zu besprechen.

Um die Preise und inbegriffenen Dienstleistungen in Erfahrung zu bringen, bitten wir Sie die Rubrik “ Das CIPA Blannenheem und das Betreute Wohnen Wäisst Schlässchen“ auf unserer Website zu besuchen. 

Die Stiftung verfügt über eine eigene Wäscherei, in der Sie auf Wunsch die Möglichkeit haben, gegen einen Kostenbeitrag, Ihre private Wäsche waschen und bügeln zu lassen.

CIPA (Pflege)

Laden Sie einfach das Formular „Aufnahmeantrag CIPA Blannenheem“ von unserer Website herunter, füllen Sie es sorgfältig aus und senden Sie es per Post oder E-Mail (info@flb.lu)  an die Stiftung.

Auf einfache telefonische Anfrage über unsere Rezeption können wir Ihnen auch ein Formular per Post zusenden.

Es gibt zwar eine Warteliste, die Reihenfolge mit der die Aufnahmen behandelt werden, richtet sich aber nach bestimmten Kriterien, wie z.B. der Dringlichkeit der Situation, dem Vorliegen einer schweren Sehbehinderung,…..

Bitte zögern Sie deshalb nicht, ein neues Aufnahmeformular auszufüllen, falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern würde, und somit Ihre Akte neu bewertet werden kann.

Spontane oder geplante Besichtigungen sind nicht vorgesehen, um damit die Privatsphäre und Ruhe unserer Bewohner respektieren zu können.

Bei Beginn eines Aufnahmeverfahrens bekommen Sie jedoch die Pflegeeinrichtungen vorgestellt, damit Sie eine sachkundige Entscheidung darüber treffen können, ob unser CIPA Ihren Erwartungen entspricht.

Sie können auch spontan unserer Cafeteria einen kleinen Besuch abstatten, sowie einen Spaziergang in der näheren Umgebung des CIPA unternehmen. So erhalten Sie bereits einen ersten Einblick in die Örtlichkeiten und in die freundliche Atmosphäre, die in unseren Räumlichkeiten herrscht.

Grundsätzlich ja, denn alle in Luxemburg zugelassenen Hausärzte haben das Recht, ihre Patienten in CIPAs zu behandeln. Sie müssen nur Ihren Hausarzt fragen, ob er oder sie bereit ist, Ihnen in unseren CIPA zu folgen, oder ob er oder sie sich aus Gründen der geografischen Entfernung nicht mehr um Sie kümmern kann. Im letzteren Fall empfehlen wir Ihnen, unter all den Hausärzten, die regelmäßig zu uns kommen, um ihre Patienten zu versorgen, einen anderen Hausarzt zu wählen.

CIPA (Rehabilitationsdienst)

Nein, seit den vom Gesetzgeber im Jahr 2018 beschlossenen Änderungen sind die Rehabilitationsdienste von Alten- und Pflegeheimen nicht mehr berechtigt, Physiotherapiebehandlungen für externe Personen anzubieten. 

Nein, intergenerationelle Aktivitäten sind, wie alle unsere Aktivitäten, optional, aber die Teilnahme an intergenerationellen oder anderen Aktivitäten wird dringend empfohlen, da diese dazu beitragen Ihre kognitiven und körperlichen Fähigkeiten so lange wie möglich zu erhalten.

Ja, sofern sie von der Pflegeversicherung im Rahmen der gerontologischen Aufnahme abgedeckt sind.   

Nein, die Animationen, die von unserer Stiftung angeboten werden, sind für die Bewohner gratis. Die  anfallenden Kosten übernimmt die Stiftung.

BBF

Um Mitglied unserer Stiftung zu werden und damit Zugang zu allen Dienstleistungen des BBF zu bekommen, muss der Antragsteller eine Sehbehinderung haben. Diese wird vom Gesetzgeber anerkannt, wenn die verbleibende Sicht auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30% der normalen Sicht beträgt. Diese Sehbehinderung ist vom Betreffenden durch ein ärztliches Attest eines in Luxemburg niedergelassenen Augenarztes nachzuweisen.

Die Mitgliedschaft in unserer Stiftung ist kostenlos und bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen möglich.   

Der erste Hausbesuch eines BBF-Mitarbeiters ist kostenlos. Jeder weitere Besuch wird mit 12,50 Euro pro Besuch berechnet, unabhängig von seiner Dauer.

Mobilitäts- und Orientierungsveranstaltungen sind dagegen kostenlos.

BBF-Mitarbeiter ist es untersagt im Ausland tätig zu sein.

Einer Person, die im Ausland wohnt, aber in Luxemburg arbeitet, können vom  BBF Mobilitäts- und Orientierungsveranstaltungen an ihrem Arbeitsplatz angeboten werden. 

BBF-Mitarbeiter können bei bestimmten Problemen mit der Pflegeversicherung eingreifen.

Um in einer betreutung Unterkunft unserer Stiftung wohnen zu können, muss der sehbehinderte Kandidat das gesetzliche Volljährigkeitsalter in Luxemburg erreicht haben (mindestens 18 Jahre alt).

Diese Sitzungen sind kostenlos.

Bei der Auswahl von technischen Hilfsmitteln, die die Autonomie von Menschen mit Sehbehinderungen fördern, können die BBF-Mitarbeiter durchaus ihre Hilfe anbieten.

Diese Beratung erfolgt in der Regel während eines Hausbesuchs mit der betroffenen Person mit Hilfe eines kompletten Ordners mit Hilfsmitteln.

Hörbücherei

Um dieses Angebot nutzen zu können, muss der Antragsteller sehbehindert sein und in Luxemburg ansässig sein.

Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbleibende Sehkraft auf dem besten Auge nach optischer Korrektur weniger als 30% der normalen Sehkraft beträgt. Diese Sehbehinderung muss für den Betroffenen durch ein ärztliches Attest eines in Luxemburg niedergelassenen Augenarztes bescheinigt werden.

Für eine Person, die die Kriterien einer Sehbehinderung erfüllt, ist die Bereitstellung von CDs sowie die Ausleihe von CD-Playern kostenlos.