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Gemeinsam können wir viel bewegen: mit Ihrer Spende helfen Sie uns, den Alltag betroffener Menschen zu erleichtern, Selbstständigkeit zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen.

Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied!

Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Vermächtnisse und Zuwendungen

Sie können unserer Stiftung Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch vermachen (Bargeld, einen Vermögenswert, ein Grundstück, Wertpapiere, den Erlös aus einer Lebensversicherung …), um uns bei unseren Aufgaben zugunsten von sehbehinderten oder blinden Mitmenschen zu unterstützen. In diesem Fall tritt der Erbfall erst nach dem Tod ein.

Eine Zuwendung zwischen Lebenden erfolgt durch eine notarielle Urkunde, die jederzeit aufgesetzt werden kann, und mit der der Vermächtnisgeber zu seinen Lebzeiten eine Geldsumme oder eine Immobilie zuwendet.

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