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Danke für Ihre Unterstützung!
Feiern Sie mit uns 20 Jahre Bieschbecher Atelier und unterstützen Sie die Inklusion!. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens unserer Werkstatt für berufliche Inklusion, dem Bieschbecher Atelier, starten wir eine besondere Kampagne. Als Dankeschön für Ihre Unterstützung erhalten die ersten 20 Spender von 100€ oder mehr eine Flasche Crémant in limitierter Auflage! Helfen Sie mit, Inklusions- und … ...mehr erfahren
Gala Dinner 2024
BEGLEITEN SIE UNS AM 26. OKTOBER 2024 ZU EINEM EBENSO UNTERHALTSAMEN WIE LECKEREN ABENDESSEN! Das Gala-Dinner unserer Stiftung ist eine einzigartige Wohltätigkeitsveranstaltung, die Gastronomie und Sensibilisierung miteinander verbindet. Die Gäste haben die Möglichkeit, eine immersive Erfahrung zu machen, indem sie Brillen tragen, die verschiedene Augenerkrankungen simulieren. Dies ermöglicht ihnen, die täglichen Herausforderungen von Menschen mit … ...mehr erfahren
20 Jahre Bieschbecher Atelier
Am Donnerstag, dem 10. Oktober 2024, feierte das Bieschbecher Atelier sein 20-jähriges Bestehen mit einer inspirierenden akademischen Sitzung im Mierscher Theater. Die Veranstaltung beleuchtete zwei Jahrzehnte der Hingabe an die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Luxemburg. Der Abend begann mit den Eröffnungsreden von Herrn Paul Ensch, Präsident des Verwaltungsrates, und Frau Martine Brochmann, … ...mehr erfahren
Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.