Letzte Artikel

Werden Sie Audiodeskriptor/Audiodeskriptorin!
Wir möchten mit Ihnen einige Eindrücke von dem ersten Theaterstück mit Audiodeskription in luxemburgischer Sprache teilen, das am 23. Mai 2025 in Anwesenheit von Herrn Familienminister Max Hahn stattgefunden hat. Da die Technik und Technologie der Audiodeskription nun erfolgreich in unseren Teams implementiert wurde, setzen wir unser Projekt fort, einen Audiodeskriptionsservice für sehbehinderte Menschen im … ...mehr erfahren

Feel It: Beste „Mini-Entreprise 2025“
Feel It: You made it! Die Lëtzebuerger Blannevereenegung gratuliert Max, Chloé und Noémie zur Auszeichnung „Beste Mini-Entreprise 2025“, die sie mit feelit.lu erhalten haben. Als Interessenvertretung für sehbeeinträchtigte Menschen in Luxemburg können wir solche großartigen und inklusiven Initiativen natürlich nur begrüßen und bewundern sowohl eure Kreativität als auch euer Engagement und Organisationstalent! Weitere Informationen: https://tinyurl.com/Feel-it-Jel … ...mehr erfahren

Neuerungen im Verwaltungsrat
Die Stiftung Lëtzebuerger Blannevereenegung gibt den Rücktritt von Herrn Paul Ensch von seinem Amt als Präsident des Verwaltungsrates mit Wirkung zum 22. Mai 2025 bekannt. Ab dem 23. Mai 2025 wird Frau Marianne Brosius-Kolber den Vorsitz des Verwaltungsrates übernehmen. Lesen Sie die Pressemitteilung (PDF)mehr erfahren

Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.