Letzte Artikel

Pizza im CIPA!
In den letzten Tagen hatten unsere Bewohner die Möglichkeit sich, neben dem Tagesmenü, auch für eine Pizza zu entscheiden. Frisch vor Ort von unserem Küchenteam zubereitet und vom Holzsteinofen sofort auf den Teller! Besser kann eine Pizza nicht schmecken! 🙂mehr erfahren

Alles Gute
Gemeinsam mit unseren Bewohnern und Leistungsempfängern wünschen wir Prinzessin Alexandra, Schirmherrin unserer Stiftung, alles Gute zu ihrer Hochzeit mit Herrn Nicolas Bagory. Die offizielle Mitteilung zum Ablauf der Hochzeit am 22. April finden Sie hier 👉 https://bit.ly/3N4V0JBmehr erfahren

Danke!
Die Schüler der Schule in Septfontaines sammelten auf ihrem Wintermarkt im Dezember Geld für die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung. Gestern war die festliche Scheckübergabe über 2000,- € die für uns zusammengekommen sind. Wir danken allen Schülern und Lehrer*innen von Septfontaines für die großzügige Spende, die wir für die Erweiterung unserer Audiothek verwenden werden.mehr erfahren

Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.