Letzte Artikel

Ostermarkt
Das Bieschbecher Atelier lädt Sie am 31. März 2023 zu seinem traditionellen Ostermarkt ein. Von 10 bis 18 Uhr haben die Besucher die Möglichkeit, Dekorationsartikel, Blumengestecke und kleine Leckereien zu entdecken oder zu kaufen. Bunte Bio-Ostereier können bis zum 24. März 2023 vorbestellt werden.mehr erfahren

Programm 2023
Ein neues Jahr, gefüllt mit tollen Aktivitäten des Bieschbecher Atelier, steht bevor. Verbringt einen geselligen Abend beim “Knätzel-Owend“, am 24. Februar 2023, und geniesst die traditionellen luxemburger “Kniddelen”. Anbei findet ihr ebenfalls das gesamte Programm für das 1. Semester. Wir würden uns freuen sie bei einer, oder mehreren, dieser Momente begrüßen zu dürfen 🙂mehr erfahren

Liichtmëssdag 2023
Die Kinder der Naturcrèche Bieschbech besuchten die Bewohner der CIPA Blannenheem mit ihren Laternen. Nach 3 Jahren Pause war es eine besondere Freude, dass sich Groß und Klein wieder zu dieser luxemburgischen Tradition treffen konnten.mehr erfahren

Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.