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Colors of Blindness
Quinzaine du Don: Unterstützen Sie die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung! Die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung ist stolz darauf, ihre Quinzaine du Don anzukündigen, die vom 1. bis zum 15. Oktober 2023 stattfinden wird. Dieser besondere Zeitraum ist der Sensibilisierung der luxemburgischen Öffentlichkeit für unsere Mission gewidmet und soll sie dazu ermutigen, eine Geste zu setzen, die zählt. … ...mehr erfahren

Schiffsausflug
Gute Stimmung an Bord der „Marie-Astrid“! Wir hatten einen schönen Ausflug mit unseren Bewohnern und ihren Familien. Musik, gutes Essen und ein tolles Animationsprogramm haben die Fahrt vom CIPA Blannenheem über unsere malerische Mosel begleitet.mehr erfahren

Wir bilden aus!
Die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung ist stolz als “Entreprise formatrice“ ausgezeichnet worden zu sein. Zusammen mit unserem Personal bilden wir junge Menschen in den Bereichen „DAP – Aide-soignante“ und „CCP – Assistant d’accompagnement au quotidien“ aus und tragen so mit viel Freude zur beruflichen Qualifikation unserer Jugend bei. Zögert nicht und kontaktiert uns falls ihr an … ...mehr erfahren

Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.