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Ernennung drei neuer Mitglieder
Pressemitteilung : Die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung (FLB) freut sich, die Ernennung von drei neuen Verwaltungsratsmitgliedern bekannt zu geben. Auf seiner letzten Sitzung hat der Verwaltungsrat die Kandidaturen von Herrn Fernand Hengen, Frau Isabelle Siebenaller und Herrn David Viaggi einstimmig angenommen. Die neuen Mitglieder: Herr Fernand HENGEN, wohnhaft in Senningen, Diplom-Ingenieur und geschäftsführender Gesellschafter eines beratenden … ...mehr erfahren

Ehrenauszeichnung der Mitarbeiter
Pressemitteilung : Ehrenauszeichnung der Mitarbeiter der Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung anlässlich des Mitarbeiterfestes. Am Samstag, den 16. November, hatte die Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung im Rahmen des Personalfestes die Ehre, die Hingabe ihrer Angestellten zu feiern. In Anwesenheit des Bildungsministers Claude Meisch wurden im Rahmen einer feierlichen Zeremonie einer Auswahl verdienter Mitarbeiter der Stiftung nationale Ehrenauszeichnungen verliehen. … ...mehr erfahren

Danke für Ihre Unterstützung!
Feiern Sie mit uns 20 Jahre Bieschbecher Atelier und unterstützen Sie die Inklusion!. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens unserer Werkstatt für berufliche Inklusion, dem Bieschbecher Atelier, starten wir eine besondere Kampagne. Als Dankeschön für Ihre Unterstützung erhalten die ersten 20 Spender von 100€ oder mehr eine Flasche Crémant in limitierter Auflage! Helfen Sie mit, Inklusions- und … ...mehr erfahren

Aufgaben der FLB
Die Aufgabe der Stiftung “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ besteht darin, das Schicksal von Blinden und Sehbehinderten zu verbessern sowie ihre Interessen zu vertreten. Dafür arbeitet sie mit allen Institutionen und Einrichtungen zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen. Sie fördert und unterstützt Initiativen privater oder öffentlicher Organisationen zugunsten von Sehbehinderten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die “Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung“ derzeit in fünf Abteilungen untergliedert, die sich sowohl an sehbehinderte oder blinde Menschen als auch an Menschen ohne Sehbehinderung richten.
Was ist eine Sehbehinderung
Laut Gesetz liegt eine Sehbehinderung vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit auf dem besten Auge, nach optischer Korrektur, weniger als 30 % der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die verbliebene Sehfähigkeit unter 5 % (d. h. 1/20 der normalen Sehfähigkeit) liegt oder wenn das verbliebene Sichtfeld kleiner als 10° ist. Man spricht von Blindheit, wenn die verbliebene Sehfähigkeit weniger als 2 % oder 1/50 der normalen Sehfähigkeit beträgt.
Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen
Unsere Stiftung kann ihre Aufgaben dank der finanziellen und moralischen kollektiven Unterstützung tausender Menschen im Rahmen unter anderem unserer alljährlichen Kalenderaktion, sowie durch einzelne Spenden, Vermächtnisse und Zuwendungen, erfüllen.
Da unsere Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, sind Ihre Spenden im Rahmen von Art. 109 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.